Alexandra Meissner
Die Adresse für das kreative Backoffice.
AGB
AGB für Dienstleistungen von
Alexandra Meißner
Emil Ekebergs väg 6
S-36240 Konga
§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Abwicklung einer kostenpflichtigen Dienstleistung als virtuelle Assistentin und sind Vertragsbestandteil zwischen Auftragnehmerin und Kunde. Durch Annahme eines Angebots akzeptieren Sie die Bedingungen der bei Buchung jeweils gültigen AGB und stimmen diesen zu.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Auftragnehmerin und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Geschäftsbedingungen. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. Den AGB des Kunden widerspricht die Auftragnehmerin ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Gegenstand der Tätigkeit der Auftragnehmerin ist die vereinbarte Dienstleistung, welche auf selbständiger Basis und ortsunabhängig ausgeführt wird. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.
(2) Eventuell anfallende Spesen und Auslagen müssen gesondert vereinbart und im Angebot separat aufgeführt werden oder ein eigens dafür vorgesehenes Angebot erstellt werden.
§3 Zustandekommen des Vertrages
(1) Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistung kommt durch die schriftliche Annahme, eines von der Auftraggeberin erstellten Angebotes, durch den Kunden zustande.
(2) Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung wird im Angebot oder Auftragsschreiben beschrieben. Änderungen und Ergänzungen erfolgen ebenfalls schriftlich.
(3) Die Vertragsunterlagen werden von der Auftragnehmerin gespeichert.
§4 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Bei Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit ist eine Kündigungsfrist von vier Wochen im Voraus einzuhalten.
(3) Das gebuchte Stundenpaket verlängert sich nach Fertigstellung oder Ablauf nicht automatisch und bedarf keiner Kündigung. Stundenpakete können innerhalb von 30 Tagen, ab Vertragsannahme, in Anspruch genommen werden. Nicht vollständig genutzte Stundenkontingente verfallen automatisch nach den genannten 30 Tagen.
(4) Kündigungen haben in schriftlicher Form zu erfolgen.
(per E-Mail an alexandra.meissner81@gmail.com oder Post an die in den AGB angegebene Adresse)
§5 Leistungsumfang und Pflichten
(1) Die von der Auftragnehmerin zu erbringende Serviceleistung umfasst in der Regel die individuell vereinbarten Aufgaben, gemäß dem vom Kunden erteilten Auftrag. Die Auftragnehmerin bietet seinem Kunden die Arbeitszeit/Arbeitsleistung auf selbständiger Basis an.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin vor Auftragserteilung alle Gesetze, Normen und sonstigen Vorschriften zu nennen, die die Auftragnehmerin für die Erbringung der Leistung beachten soll. Eine rechtliche Beratung oder Überprüfung nimmt die Auftragnehmerin nicht vor. Dafür ist vom Kunden ein Rechtsanwalt einzuschalten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, der Auftragnehmerin rechtzeitig alle zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Informationen, Zugänge und Materialien zur Verfügung zu stellen.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, erforderliche Materialien (z.B. Bild-, Ton- und Textdateien) in einem gängigen, digitalen Format zu übergeben, wobei der Kunde die Verantwortung der erforderlichen Nutzungsrechte trägt, insbesondere Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit kann nicht von der Auftragnehmerin übernommen werden und diese ist von jeglicher Inanspruchnahme Dritter in Bezug auf Rechte Dritter freizuhalten.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung der Auftragnehmerin für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden noch verfügbar wären.
(6) Soweit der Kunde seine Informations- und Mitwirkungspflichten verletzt, ist der Kunde verpflichtet, entsprechende Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten oder auf die Überlieferung falscher oder unvollständiger Informationen zurückzuführen sind.
(7) Ist der Auftragnehmerin die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags nicht möglich, so hat sie den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
§6 Taktung und Zeitaufzeichnung
(1) Die Zeitabrechnung erfolgt jeweils mittels 5-Minuten-Taktung. Jede angefangene Aufgabe wird mit mindestens 5 Minuten verrechnet. Aufgaben, die 5 Minuten überschreiten, werden dementsprechend aufgerundet.
(2) Die Auftragnehmerin legt, auf Wunsch, eine nachvollziehbare Aufzeichnung der aufgebrachten Arbeitszeit dar.
(3) Das aktuell für den Kunden verfügbare Stundenkontingent wird dem Kunden, auf Anfrage, zur Verfügung gestellt.
§7 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Ein gebuchtes Stundenpaket ist, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, nach Vertragsannahme und Rechnungsausstellung umgehend und ohne Abzüge zur Zahlung fällig (Vorkasse). Angenommene Angebote sind in der Regel mit einer Anzahlung von 50% zu leisten, die Endsumme nach Vertragsende. Individuelle Vereinbarungen sind hiervon ausgenommen. Gesonderte Zahlungsbe-dingungen sind dem jeweils gültigen Angebot zu entnehmen.
(2) Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar.
§8 Verschwiegenheit und Geheimhaltung
(1). Die Auftragnehmerin verpflichtet sich dazu über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden Stillschweigen zu bewahren.
(2) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich Dokumente, Informationen und Arbeitsergebnisse nicht an Dritte zu übergeben. Sollte es vom Kunden gewünscht sein, Informationen an eine für den Auftragnehmer unbekannte Person zu geben, ist dies vorab schriftlich festzulegen.
(3) Der Kunde ist dazu verpflichtet über Vertragsdetails sowie über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Auftragnehmerin Stillschweigen zu bewahren.
(4) Die Schweigepflicht reicht für Auftragnehmerin sowie Kunden unbegrenzt auch bis über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlicher Aussageverpflichtungen.
§9 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggfs. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail.
Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit, der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtsverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerl. Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
§10 Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz mit einer zugesicherten Eigenschaft der Höhe nach unbeschränkt.
(2) Bei einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung, nicht wesentlicher Vertrags-pflichten, haftet die Auftragnehmerin gar nicht. Bei der Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Auftragnehmerin auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die dem Kunden also der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat sowie Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der Auftragnehmerin gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§11 Gerichtsstand
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin Gerichtsstand, die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
§12 Sonstige Bestimmungen
Beide Vertragsparteien bestätigen alle vertraglichen Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden. Bei Zusammenarbeit auf unbestimmte Zeit ist eine Kündigungsfrist von einem Monat im Voraus einzuhalten.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, behalten die übrigen Bestimmungen unverändert Gültigkeit.
Stand: 19.10.2021